Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Daniel Koch (DCK-Computer.de) Jakobstr. 52, 52477 Alsdorf, gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Alle Vereinbarungen, die zwischen Daniel Koch (DCK - Computer) und dem Kunden getroffen werden, sind unbeschadet deren rechtlicher Wirksamkeit zu Nachweiszwecken in Textform zu dokumentieren.
§2 Vertragsschluss
Die Angebote von Daniel Koch (DCK - Computer) im Internet (www.dck-computer.de) stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Daniel Koch (DCK - Computer) zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren, via E-mail (
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§3 Preise
Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten zzgl. Mehrwertsteuer und nur innerhalb Deutschlands. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten auf www.dck-computer.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der gem. § 2 verbindlichen Bestellung gültige Fassung.
§4 Auslieferung/Versandkosten
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Lieferfrist beträgt im allgemeinen 3 Werktage ab Zugang der Auftragsbestätigung. Diese Angabe ist unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs-und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.
§5 Widerrufsrecht
Widerrufsrecht:
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an: Daniel Koch | DCK - Computer . de| Jakobstr. 52 | 52477 Alsdorf. Im Interesse des Kunden wird ein Einschreiben vorgeschlagen. Bei niedrigeren Beträgen (kleiner hundert Euro) reicht auch eine E-Mail.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
Finanzierte Geschäfte:
Hat der Kunde diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn Daniel Koch (DCK-Computer) gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung Daniel Koch (DCK - Computer) bedient. Wenn Daniel Koch (DCK - Computer) bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an Daniel Koch (DCK-Computer), sondern auch an den Darlehensgeber halten.
Der Kunde hat auch bei Rücksendung ohne Originalverpackung ggf. Wertersatz zu leisten. Die Originalverpackung ist daher aufzuheben. Das Gerät sollte erst dann benutzt werden, wenn der Kunde sich entschieden hat, von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
Ein Widerrufsrecht nach § 5 besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen und von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind;
- in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.
§6 Zahlung
Zur Bezahlung bietet Daniel Koch (DCK-Computer) die Möglichkeit der Zahlung per Nachnahme oder Vorauskasse.
Wird als Zahlungsweise Vorauskasse gewählt, so hat der Kunde den Kaufpreis zzgl. Versandkosten innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss gem. § 2 auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto Daniel Koch (DCK - Computer) zu überweisen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Daniel Koch (DCK-Computer) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Daniel Koch (DCK - Computer) ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Daniel Koch (DCK-Computer) berechtigt, diesen geltend zu machen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten, die Daniel Koch (DCK - Computer) aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden zustehen, bleibt die Ware im Eigentum Daniel Koch (DCK - Computer).
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware ist dem Kunden vor Eigentumsübergang nicht gestattet.
§8 Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich mit Daniel Koch (DCK - Computer) über die Telefonnummer 0241/450 61 44 0241/450 61 44 oder auf sonstige Weise (E-mail/Fax/Post) aufzunehmen, damit Daniel Koch (DCK-Computer) etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren kann. Verborgene Mängel sind ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte unverzüglich nach Entdecken an Daniel Koch (DCK-Computer) zu melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten gewahrt werden können.
§9 Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, dass die von ihm vertretenen Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Sachmängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, richten sich die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Daniel Koch (DCK-Computer).
Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
Daniel Koch (DCK-Computer) kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Die gesetzliche Gewährleistung von Daniel Koch (DCK - Computer) endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
§10 Haftung auf Schadensersatz
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Daniel Koch (DCK-Computer) lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Daniel Koch (DCK-Computer) oder Erfüllungsgehilfen von Daniel Koch (DCK - Computer) beruhen.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie eine Haftung von Daniel Koch (DCK - Computer) nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Daniel Koch (DCK - Computer) auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Daniel Koch (DCK-Computer) haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die Daniel Koch (DCK-Computer) keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
Der Kunde ist für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen eine Löschung der Festplatte erforderlich sein kann.
§11 Verwendung von Daten
Daniel Koch (DCK-Computer) weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) Daniel Koch (DCK - Computer) zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an beauftragte und gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Partner von Daniel Koch (DCK - Computer) übermittelt werden. Im Rahmen des Finanzkaufs bleibt die finanzierende Bank alleinige Verantwortliche für die datenschutzrechtlich ordnungsgemäße Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten.
§12 Dienstleistungen
1 Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mitzuteilen.
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Daniel Koch (DCK-Computer) oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Daniel Koch (DCK-Computer) hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die zur Nutzung dieser Materialien die erforderlichen Rechte erhält.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Daniel Koch (DCK-Computer) hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Daniel Koch nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Daniel Koch nicht zu vertreten und berechtigen das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Daniel Koch wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Daniel Koch äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 5 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Daniel Koch von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
Daniel Koch prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Daniel Koch, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt er dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Daniel Koch die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. Daraus entstandene Kosten werden abgerechnet und nach Prüfung des Änderungswunsches wird Daniel Koch dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nicht einverstanden ist.
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Daniel Koch wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung berechnet.
Daniel Koch ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Daniel Koch für den Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Daniel Koch eine Handling Fee in Höhe von 25,--Euro erheben.
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der i.d. R. monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Daniel Koch ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung für Daniel Koch getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Daniel Koch für seine Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen aus Dienstleistungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
Daniel Koch gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
Eine weitergehende Nutzung als o.g. beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Daniel Koch kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
Daniel Koch stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Daniel Koch (DCK-Computer) unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Daniel Koch - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Daniel Koch diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 Haftung
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf den Rechnungsbetrag an den Kunden für die Leistungserbringung.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Daniel Koch insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Daniel Koch (DCK-Computer).
11 Geheimhaltung, Presseerklärung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc..
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Ansonsten werden Unterlagen nach Vertragsabschluss vernichtet, sollten diese nicht weiter benötigt werden.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
12 Schlichtung
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistraße 14a in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
13 Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Daniel Koch darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Er darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
14 Schlussbestimmung
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
§13 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Der Firmensitz (Aachen) ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Alle mit Daniel Koch (DCK - Computer) abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Die AGBs gelten als bekannt.
Stand: November 2010
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